Liebe Patientinnen und Patienten ,
wie Sie bestimmt bereits in den Nachrichten gehört haben sind wir verpflichtet ab dem 01.01.2024 für verschreibungspflichtige Medikamente ein elektronisches Rezept auszustellen. In unserer Praxis haben wir bereits jetzt schon auf das E-Rezept umgestellt, um Erfahrungen damit zu sammeln.
Sie brauchen für die Einlösung in der Apotheke die Versichertenkarte des Patienten, für den das Rezept ausgestellt wurde, auch für Familienangehörige. Ohne die Versichertenkarte bekommen Sie die Medikamente nicht.
Für Menschen, die regelmäßig Medikamente brauchen stellt dies eine Erleichterung dar, weil sie bei einer Folgeverordnung nicht mehr in die Praxis kommen müssen um das rosa Papierrezept abzuholen.
Sie sagen uns einfach Bescheid und normalerweise ist das E-Rezept dann innerhalb eines Tages vorbereitet und verschickt. Es bleibt aber trotzdem dabei, dass wir am Anfang des Quartals die Versichertenkarte bei uns einlesen müssen, sonst kann auch kein E-Rezept geschrieben werden.
Weitere Informationen: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept
Liebe Grüße
Ihr Praxisteam