Liebe Patientinnen und Patienten ,

Seit dem 01.01.2024 stellen wir für verschreibungspflichtige Medikamente ein elektronisches Rezept (E-Rezept) aus.

Sie brauchen für die Einlösung in der Apotheke die Versichertenkarte des Patienten, für den das Rezept ausgestellt wurde, auch für Familienangehörige. Ohne die Versichertenkarte bekommen Sie die Medikamente nicht.

Für Menschen, die regelmäßig Medikamente brauchen stellt dies eine Erleichterung dar, weil sie bei einer Folgeverordnung nicht mehr in die Praxis kommen müssen um das rosa Papierrezept abzuholen.

Sie sagen uns einfach Bescheid und normalerweise ist das E-Rezept dann innerhalb eines Tages vorbereitet und verschickt. Es bleibt aber trotzdem dabei, dass wir am Anfang des Quartals die Versichertenkarte bei uns einlesen müssen, sonst kann auch kein E-Rezept geschrieben werden.

Weitere Informationen: https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept

Liebe Grüße

Ihr Praxisteam