Hausärztlich-Internistische Gemeinschaftspraxis – Dr. med. Franz Krähschütz und Matthias Weiß – Fachärzte für Innere Medizin – Neuötting
TERMINVEREINBARUNG: 08671 / 33 33

Terminvergabe und Notfälle

Terminvergabe

Bei der Terminplanung sind wir auf Ihre Mitarbeit angewiesen, wenn Sie zu aller Zufriedenheit klappen soll. Beachten Sie deshalb bitte folgende Spielregeln:

Bitte melden Sie Ihr Kommen grundsätzlich (telefonisch) an.
Für geplante Routine-Spritzen ist Ihre Anmeldung nicht erforderlich.

Wir unterscheiden 3 Terminarten mit abgestaffelten Zeitfenstern:

  • regulärer Termin (rechtzeitig vergeben)
  • Akuttermin (kurzfristig telefonisch vereinbart)
  • ohne Termin (Patient kommt unangemeldet)

Für Patienten ohne Termin oder mit Akuttermin sehen wir sogenannte Pufferzeiten sowie eine Akutsprechstunde zwischen 10:00 und 11:00 Uhr vor. Beachten Sie bitte, dass diese Terminarten mit Wartezeiten Verbunden sein können. Bitte beschränken Sie sich auf den einen akuten Grund Ihres Kommens und machen einen neuen Termin für weitere Gründe aus.

Melden Sie sich bitte immer auch zu Blutabnahmen an, auch wenn diese für Sie Routine sind, z.B. Diabetes- oder Marcumar-Kontrollen, hier am besten schon direkt wieder für das nächste Quartal. Wenn die Blutentnahme noch nicht ärztlich abgeklärt ist, bitten wir Sie, den Inhalt der Untersuchung zunächst mit dem Arzt abzusprechen.

Haben wir mit Ihnen Kontrollen vereinbart, lassen Sie sich gleich beim Verlassen der Praxis den nächsten Termin eintragen.

Sagen Sie uns bereits am Telefon, worum es sich bei Ihnen handelt. So kommen Sie schnellst möglich zum richtigen Behandler in den richtigen Raum.

Und bitte seien Sie so höflich, Ihren Besuch telefonisch abzusagen, wenn Sie nicht kommen können!

Wir danken für Ihre Mitarbeit!

 

Formulare

Der Gesetzgeber erwartet von uns Hausärzten die Steuerung von Patientenwegen. In einem solidarischen Gesundheitssystem wie dem unseren haben wir uns in allen Bereichen zu rechtfertigen, egal ob es sich um Verordnungen von Arznei-, Hilfs- oder Heilmittel, Überweisungen, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen oder Einweisungen handelt. Wir haben Verständnis dafür, wenn dieser Gedanke manchem Freidenker zuwider ist.

Die gesetzgeberischen Spielregeln, die wir trotzdem alle zusammen einzuhalten haben, lauten:

  • Bringen Sie bitte immer die Chipkarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mit.
  • Wir sind verpflichtet, Sie einmal im Quartal persönlich zu sehen (sogenannter „Arzt-Patienten-Kontakt“), wenn Sie Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. D.h. zum Beispiel auch, wenn Sie „nur“ ein Folgerezept oder eine Überweisung benötigen.
  • Ein Abholen von Formularen von Dritten für Patienten, die wir nicht persönlich sehen, ist vom Gesetzgeber nahezu unmöglich gemacht worden.
  • Chronisch Kranke müssen einmal Quartal vom Arzt gesehen werden.

Die genannten Regeln beziehen sich nur auf Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Wir Ärzte sind von staatlichen Gängelungen auch nicht begeistert. Sie als Patient können sicher sein, dass wir immer versuchen, mit diesen Spielregeln so einvernehmlich wie möglich zu verfahren.

Notfälle

Ob es sich bei einer Erkrankung um einen Notfall handelt, hängt zuallererst von Ihrer eigenen Abschätzung ab.

Handelt es sich um

  • stärkste Schmerzen in der Brust oder im Bauchraum
  • akute oder stark zunehmende Atemnot, Atemstillstand
  • plötzliche Bewusstlosigkeit
  • plötzliche Lähmungserscheinungen einer Körperhälfte
  • nie gekannte Kopfschmerzen
  • einen Unfall mit offenbar schwereren Verletzungen oder stark blutenden Wunden

dann zögern Sie bitte nicht, den Rettungsdienst / Notarzt zu verständigen:

112

In allen anderen Fällen können Sie uns zu den Praxisöffnungszeiten anrufen.

0 86 71 – 33 33

Unsere kompetenten Helferinnen oder unsere Ärzte können Ihnen beim weiteren Vorgehen helfen.

Mittwochs und Freitags nachmittags sowie an Wochenenden und Feiertagen ist für akute Erkrankungen und Hausbesuche zuständig der

Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Rufen Sie an – es wird Ihnen dann ein diensthabender Arzt in Ihrer Nähe vermittelt.

116 117
(kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer)

Bayernweite Bereitschaftsdienstzeiten

Mo-Di  18:00-08:00 Uhr
Di-Mi   18:00-08:00 Uhr
Mi-Do  13:00-08:00 Uhr
Do-Fr  18:00-08:00 Uhr
Fr-Mo  13:00-08:00 Uhr

Feiertagsregelung

Vorabend des Feiertags 18:00 Uhr bis nachfolgender Werktag 08:00 Uhr (auch Faschingsdienstag, 24. und 31. Dezember)